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Daphne: With financial support from the European Commission, Daphne III

 

 

 

With financial support from the European Commission, Daphne III. The sole responsibility for the content lies with the Separated Children in Europe Programme

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Unsere Ziele

Die Ziele des Programms

In der Vision des" Separated Children in Europe"  Programms werden die Rechte aller unbegleiteten Minderjährigen, die nach Europa kommen oder innerhalb Europas unterwegs sind, verwirklicht; insbesondere wird ihnen Schutz gewährt, ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung werden gefördert, sie erhalten Gelegenheit, ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und sie werden maßgeblich daran beteiligt, wenn politische Entscheidungen vorbereitet und praktische Maßnahmen entwickelt werden, die sie direkt betreffen.

Das generelle Ziel des Programms ist die Förderung einer größeren Anerkennung und Anwendung der Rechte für unbegleitete Minderjährige sowie die Unterstützung bei der Verbesserung der Standards in Bezug auf politische Regelungen, die Praxis und die Betreuungsangebote, die hier Auswirkungen auf die Minderjährigen haben.

Um die Vision zu verwirklichen, zielt das Separated Children in Europe Programm darauf ab, wirkliche und dauerhafte Veränderungen für das Leben von unbegleiteten Minderjährigen zu erreichen.

Es gibt viele Problemstellungen, die sich auf die Verweigerung von Rechten für unbegleitete Minderjährige in Europa beziehen. Das SCEP Netzwerk hat sich dafür entschieden, eine Gewichtung vorzunehmen mit dem Ergebniss, dass 6 thematische Ziele im Zeitraum von 2009 - 2013 vorrangig behandelt werden:

1.     Für alle unbegleiteten Minderjährigen muss ein Vormund bestellt werden, dessen Aufgaben und rechtliche  Stellung voll mit dem Statement of Good Practice (SGP) übereinstimmen.

2.     Die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen wird abgeschafft.

3.     Das Dublin II Verfahren wird flexibel angewendet, um sicher zu stellen, dass unter allen Umständen das Kindeswohl Beachtung findet.  Wenn dies nicht möglich ist, sollte dass Verfahren außer Kraft gesetzt werden.

4.     Altersbestimmungsverfahren müssen sowohl mit dem Grundgedanken als auch mit den praktischen Voraussetzungen übereinstimmen, die das SGP vorsieht.

5.     die Staaten werden Strategien entwickeln, einführen und entsprechend auch finanziell unterstützen, um den Kinderhandel zu verhindern, sowie eine adäquate Betreuung und wirksamen Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind , sicher zu stellen. Alle unbegleiteten Minderjährigen, die Opfer on Menschenhandel wurden, werden als Kinder und als Opfer wahrgenommen werden und nicht als Kriminelle. Ihr Wohlergehen wird sichergestellt und gefördert.

6.     Die Rückkehr und Wiedereingliederung von unbegleiteten Minderjährigen kann nur dann stattfinden, wenn es nachweislich dem Kindeswohl entspricht, unter Berücksichtigung der Meinung des Minderjährigen gemäß der Kinderrechtskonvention und des Positionspapieres von SCEP zu dieser Frage.

Das Separated Children in Europe Programm wird die 6 thematischen Ziele erreichen durch verstärkte Anstrengungen bei:

  • Bewusstmachung der Problemlagen und ihrer Auswirkungen auf unbegleitete Minderjährige.
  • Information von und Einflussnahme auf relevante politisch Verantwortliche sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene um deutlich zu machen, wie sich deren Politik und Praxis auf unbegleitete minderjährige auswirkt.
  • Förderung des Wissenstandes und der Fachlichkeit relevanter Praktiker und Förderung der Entwicklung und Bereitstellung direkter Betreuungsangebote in bezug auf Schutzgewährung und Bedürfnisorientierung bei unbegleiteten Minderjährigen.
  • Zuhören, Empowerment und Beteiligung von unbegleiteten Minderjährigen im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Arbeit.
  • Schaffung, Entwicklung und Unterstützung von 6 thematischen Arbeitsgruppen, die den thematischen Zielen entsprechen.