With financial support from the European Commission, Daphne III. The sole responsibility for the content lies with the Separated Children in Europe Programme
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Wer sind unbegleitete Minderjährige?
Unbegleitete Minderjährige sind unter 18 Jahre alt, befinden sich außerhalb ihres Herkunftslandes und sind von beiden Elternteilen oder dem vorher für sie verantwortlichen Sorgeberechtigten getrennt. Manche Minderjährige sind völlig alleine, während andere, für die sich das SCEP auch zuständig fühlt, mit anderen Familienmitgliedern zusammen sind.
Bei all diesen Minderjährigen handelt es sich um unbegleitete Minderjährige, sie haben Anspruch auf internationale Schutzgewährung auf Grundlage einer ganzen Reihe von internationalen, europäischen und nationalen rechtlichen Instrumenten. Unbegleitete Minderjährige können um die Gewährung von Asyl nachsuchen aus Furcht vor Verfolgung oder wegen des Fehlens von Schutz als Folge von Menschenrechtsverletzungen, bewaffneten Konflikten oder Unruhen in ihren Heimatländern. Sie können Opfer von Menschenhandel mit dem Ziel ihrer sexuellen oder anderweitigen Ausbeutung sein oder sie können vor höchster existentieller Not geflohen sein.
SCEP hat festgestellt, dass unbegleitete Minderjährige körperlich, sozial und psychisch leiden, weil sie ohne Schutz durch ihre Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten sind. Alle unbegleiteten Minderjährigen haben Anspruch auf Schutz basierend auf einer Reihe von internationalen und regionlen rechtlichen Instrumenten, besonders hervorzuheben hier die UN - Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 Convention of the Rights of the Child , weiter ausgeführt im generellen Kommentar Nr. 6 General Comments No. 6 der UN - Flüchtlingskonvention von 1951UN Refugee Convention und der Haager Konvention zum Schutz von Kindern Hague Conventions for the Protection of Children. All diese rechtlichen Instrumente wurden jedoch bisher nicht ausreichend bei der nationale Gesetzgebung und in der praktischen Arbeit berücksichtigt.
Die Behandlung und die rechtliche Sitution von unbegleiteten Minderjährigen in Europa geben dem SCEP Programm Anlass zu großer Besorgnis. Es ist immer noch eine weitverbreitete Missachtung ihrer Rechte, wie sie in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, zu beobachten.